Die Mehrwertsteuer-Abrechnung für Oktober 2020 wird (Steuererklärung abgegeben bis zum 25. November 2020) sich von bisher vorbereiteten Abrechnungen unterscheiden. Dies ist darauf zurückzuführen, dass ab Oktober 2020 diesbezüglich neue Regelungen in Kraft getreten sind. Ab der Oktober-Abrechnung ist es wichtig, dass ausgewählte Waren und Dienstleistungen in angemessener Weise gekennzeichnet werden müssen.

Dies gilt für folgende Waren und Dienstleistungen:

Feldbezeichnung (GTU-Code) Beschreibung des GTU-Feldes (Klassifikation von Waren bzw. Dienstleistungen)
GTU_01  

Lieferung von alkoholischen Getränken – Ethylalkohol, Bier, Wein, gegorene Getränke und Zwischenprodukte im Sinne der Vorschriften über die Verbrauchssteuer.

Es handelt sich hier um folgende Erzeugnisse:

1) Ethylalkohol
2) Bier
3) Wein
4) Gegorene Getränke
5) Zwischenprodukte sämtliche Erzeugnisse mit einem tatsächlichen Alkoholgehalt von mehr als 1,2 Volumenprozent bis höchstens 22 Volumenprozent

GTU_02 1) Benzin und Kraftstoffe
2) Gas
3) Öl
4) Flüssige Brennstoffe
6) Flüssige Biokraftstoffe
GTU_03 Lieferung von Heizöl und Schmierölen, sonstigen Ölen, plastischen Schmierstoffen, Schmierölen, Schmiermitteln
GTU_04 Lieferung von Tabakwaren, getrocknetem Rohtabak, Flüssigkeit für elektronische Zigaretten und ähnliches
GTU_05 1) Wracks
2) Abfall
3) Wertstoffe
GTU_06 Lieferung von elektronischen Geräten sowie Teilen und Rohstoffen für ihre Fertigung, d.h:

  • Toner ohne Druckkopf für Drucker bei EDV-Geräten;
  • Tintenpatronen ohne Druckkopf für Drucker bei EDV-Geräten,
  • Stretchfolie,
  • Prozessoren,
  • Rechner und sonstige EDV-Geräte,
  • Festplattenlaufwerke,
  • SSD Festplatten,
  • Mobiltelefone, einschließlich Smartphones,
  • Videokonsolen und sonstige Geräte für Geschicklichkeits- oder Glücksspielen mit einem elektronischen Bildschirm – ausgenommen Teile und Zubehör,
  • Digitale Fotokameras und Videokameras
GTU_07 Lieferung von Fahrzeugen und Fahrzeugteilen nur mit Codes:
1) Kraftfahrzeuge
2) Teile und Ausrüstung von Fahrzeugen
GTU_08 Lieferung von Edel- und Nichtedelmetallen –
GTU_09 Lieferung von Arzneimitteln und Medizinprodukten – Arzneimittel, Lebensmittel, die für eine besondere Ernährung bestimmt sind, und meldepflichtige Medizinprodukte,
GTU_10 Lieferung von Gebäuden, Bauten und Grundstücken.
GTU_11 Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Übertragung von Treibhausgasemissionszertifikaten,
GTU_12 Erbringung immaterieller Dienstleistungen:

  • ausschließlich im Bereich: Beratung, Buchhaltung, Recht, Management, Ausbildung, Marketing, Zentralstellen (head offices), Werbung, Markt- und Meinungsforschung, wissenschaftliche Forschungen und Entwicklung.
GTU_13 Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Transport und Lagerei, d.h.:
Güterbeförderung im Straßenverkehr

  • LKW-Vermietung mit Fahrer
  • Umzugsdienste
  • Lagerung und Aufbewahrung von Waren

Dazu müssen die folgenden Transaktionen entsprechend vermerkt werden:

  • Lieferung von Waren aus Polen (Versandhandel),
  • Lieferung von Waren nach Polen (Versandhandel),
  • Erbringung von Telekommunikations-, Rundfunk- und elektronischen Dienstleistungen,
  • Lieferung an verbundene Unternehmen,
  • innergemeinschaftlicher Erwerb von Waren, der von einem zweitrangigen,
  • Steuerpflichtigen in einem Dreiecksgeschäft im vereinfachten Verfahren vorgenommen wird,
  • Lieferung von Waren ins Ausland, die von einem zweitrangigen,
  • Mehrwertsteuerpflichtigen in einem Dreiecksgeschäft vorgenommen wird,
  • Erbringung von Tourismusdienstleistungen, die auf Basis der Marge besteuert werden,
  • Lieferung von Gebrauchtwaren, Kunstwerken, Sammlungsstücken und Antiquitäten, die auf Basis der Marge besteuert werden,
  • innergemeinschaftliche Lieferung von Waren nach deren Einfuhr im Rahmen eines Zollverfahrens.

Sollten Sie weitere Fragen haben, dann stehe ich Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

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Mikołaj Przybył

Steuerberater (PL) / Rechtsanwalt (PL)

tel. +48 502-468-473

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