Polnische Gesellschaft mit beschränkter Haftung (sp. z o. o.) – Besteuerung, Sozialversicherungsbeiträgen, rechtliche Aspekte

Steuerliche Aspekte

  • Grundsätzlich unterliegt der Gewinn einer sp. z o. o. Besteuerung mit einem Steuersatz von 19%.
  • Jedoch Kleinunternehmer können von einem Steuersatz i.H.v. 9% nutzen. Kleinunternehmer sind Unterhemer, deren Einnahmen niedriger als 2.000.000 Euro liegen. Einen Steuersatz i.H.v. 9% dürfen nicht die Gesellschaften in Anspruch nehmen, die zur Kapitalgruppe gehören.
  • Danach, d.h. bei Dividendenausschüttung, wird eine Einkommensteuer i.H.v. 19% erhoben.
  • Somit beträgt effektiver Steuersatz 34% und 26% bei Kleinunternehmer.

Optimierungsmöglichkeiten

  • Um Erhebung der Körperschaftsteuer zu vermeiden, nutzt man in Polen so eine Optimierungsmöglichkeiten: Anteilseigner sind zum vorstandsmitglied ernannt und Mehrheit des Gewinns der Gesellschaft als Vergütung der Vorstandsmitglieder ausgezahlt wird. Dankt dieser Vorgehensweise bezahlt die sp. z o. o. keine Körperschaftsteuer und vermeidet man Dividendenausschüttung.Vergütung eines Vorstandsmitglieds unterliegt Besteuerung gemäß der Steuerskala:
    • bis 85.528 PLN jährlich – 17% des Einkommens, und
    • über 85.528 PLN jährlich – 32% des Einkommens.

      Daraus folgt, dass diese Vorgehensweise lohnt sich nur dann, wenn erwartetes Jahreseinkommen eines Vorstandmirtglied unter 85.528 PLN liegt, weil in dem Fall die Besteuerung des ganzen Einkommens mit dem Steuersatz von 17% erfolgt. Einkommen eines Vorstandsmietglieds unterliegt die Beteuerung in Polen und in Deutschland. Die in Polen bezahlten Einkommensteuer auf die deutsche Einkommensteuer angerechnet wird.

Sozialversicherungsbeiträgen

  • Anteilseigner bezahlen in Polen keinen Sozialversicherungsbeiträgen. Eine Ausnahme davon ist folgendes: Sollte nur einen Anteilseigner geben, dann bezahlt er Sozialversicherungsbeiträgen wie eine Selbständige.
  • Auch Vorstandsmietglieder bezahlen in Polen keinen Sozialversicherungsbeiträgen.

Rechtliche Aspekte

  • Gründung einer polnischen GmbH dauert ein paar Tagen.
  • Mindestkapital beträgt 5.000 PLN.
  • Führung einer GmbH in Polen bedarf Erfüllung von zahlreichen administrativen Voraussetzungen, wie z.B.: Erstellung eines Jahresabschlusses, Fassung von Beschlüssen.

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Mikołaj Przybył

Stuerberater / Rechtsanwalt

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