Steuerberatung für Gesellschaften

LAUFENDE STEUERBERATUNG

Steuerberatung für Gesellschaften

Regiestrierung zur Umsatzsteuer in Polen

Wir sind eine Steuer- und Rechtsberatung Kanzlei, die sich auf effektiven Geschäftsunterstützung spezialisiert. Wir bitten innovativen, klar und komplex Lösungen an, die es ermöglichen, einfacher, sicherer und effektiver Geschäfte führen. Wir sind offen für Präferenzen und Suggestionen von unseren Mandanten. Wir haben große Erfahrung in Beratung sowohl für inländischen als auch für ausländischen Mandanten, die in internationalen Kapitalgruppen tätig sind. 

Wir bitten die folgenden Dienstleistungen an:

– Laufende Steuerberatung

Für Firmenkunden leisten wir Dienstleistungen im Bereich laufende Steuerberatung. Wir beraten Buchhaltern, Finanzvorstand und Vorstandsmitglieder. Wir beraten unseren Mandanten bei laufender Geschäftsführung. Wir geben schnellen und konkreten Antworten, die eine Spezifik des Geschäfts berücksichtigen. Dank unserer guten Englisch- und Deutschkenntnisse sind wir eine Unterstützung für grenzüberschreitenden Korporationen.   

– Analyse von steuerlich abzugsfähigen Kosten

Analyse von steuerlich abzugsfähigen Kosten besteht an der Prüfung, ob die Gesellschaft korrekt und optimal steuerlich abzugsfähigen Kosten abrechnet. Wir weisen darauf hin, wie die Vorschriften über Unterkapitalisierung und über Beschränkungen für die Kosten für immateriellen Dienstleistungen, die von verbundenen Unternehmen erworben wurden (d.h. die Beschränkungen aus dem Art. 15c des polnischen Körperschaftsteuergesetzes), anzuwenden. Wir helfen zu entscheiden, welche Strafen und Entschädigungen man in Abzug genommen werden darf. Wir weisen darauf hin, welche Repräsentations- und Werbekosten in Abzug genommen werden können.     

– Beratung im Bereich der europäischen und polnischen Umsatzsteuer (polnischen Mehrwertsteuer)

Falls Sie grenzüberschreitenden Transaktionen durchführen, dann sind Sie einem Risiko einer fehlerhaften Umsatzsteuerabrechnung ausgesetzt sind.  Eine einwandfreie Mehrwertsteuerabrechnung der Kettengeschäften und innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäften bedarf einer grundsätzlichen Analyse der europäischen und polnischen Umsatzsteuervorschriften. Wir verfugen über eine große Erfahrung in diesem Bereich, was uns erlaubt, die Transaktionsbedingungen (Incoterms) optimal festzulegen, um die unnötigen Steuerrisiken zu vermeiden. 

– Beratung im Bereich Quellensteuer (WHT)

Wenn man Waren oder Dienstleistungen von ausländischen Verkäufer kauft, dann sollte man entweder Quellensteuer erheben oder entsprechenden Unterlagen sammeln (z.B. eine Ansässigkeitsbescheinigung). Wir beraten, wann man Quellensteuer erheben darf und wann man Steuerbefreiung in Anspruch nehmen darf und welche Unterlagen im Zusammenhang damit gesammelt werden müssen. 

– Beratung im Bereich Verrechnungspreisen

Gesellschaften, die zur Kapitalgruppe gehören, sind verpflichten, die Vorschriften über Verrechnungspreisdokumentationen zu befolgen. Wir unterstützen unseren Mandant im Bestimmung welche Verrechnungspreisdokumentation erstellt werden muss. Wir erstellen entsprechenden Verrechnungspreisdokumentationen, erfüllen das Formular TPR und bereiten die Erklärungen für Vorstandsmitglieder. Wir unterstützen unseren Mandanten bei Erstellung von Benchmark Analysen.              

– Berichtung über obligatorischen Offenlegungsregeln (MDR; Mandatory Discloseure Rules)

Wir erklären was die obligatorischen Offenlegungsregeln (MDR) sind und erklären wo, was und wann entsprechenden Berichten stellen muss. Wir unterstützen unseren Mandanten bei Erstellung von MDR-Berichten, was erlaubt unseren Mandanten, großen administrativen Straffen vermeiden.

Ich lade Sie ein, mich zu kontaktieren!

Mikołaj Przybył

Steuerberater / Rechtanwalt

T: +48 502-468-473

M: mikolaj.przybyl@mp-consulting.pl

www.mp-consulting.pl

1 + 12 =