Verrechnungspreise

LAUFENDE RECHTSBERATUNG

Die Unternehmer, die mit verbundenen Unternehmen Geschäfte tätigen, sind verpflichtet, eine Verrechnungspreisdokumentation zu erstellen. Erfüllung von dieser Pflicht bringt mit sich viele Vorteile: es erlaubt  die folgenden Sanktionen zu verhindern:

  • Besteuerung mit einem Sanktionssatz i.H.v. von 50% (statt 19%) des Unterschieds zwischen dem von einem Finanzamt bestimmten Einkommen und dem von einem Steuerzahler erklärten Einkommen,
  • Finanzstrafrechtliche Sanktionen gegen Personen, die im Unternehmen für steuerlichen Berechnungen verantwortlich sind.

Unsere Dienstleistungen in diesem Bereich umfassen:

  • Erstellung von Verrechnungspreisdokumentation gemäß dem polnischen Einkommen- und Körperschaftsteuergesetz  und die OECD-Leitsätze
  • Unterstützung bei Identifikation von Transaktionen für die eine Verrechnungspreisdokumentationen erstellen werden müssen.
  • Unterstützung von Unternehmer die selbständig Verrechnungspreisdokumentationen vorbereiten.